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Beschluss zu den Kursarbeiten in der JGS 11 und 12



  e A  g A
11 / I  je Fach eine KA  je Fach eine KA
11 / II  je Fach eine KA  je Fach eine KA
12 / I  je Fach eine KA  je Fach eine KA
12 / II  je Fach eine KA  je Fach eine KA

Arbeitszeit: 

einheitlich zwei Unterrichtsstunden, 
Ausnahme: Deutsch – drei Unterrichtsstunden
12/II – nach Antrag bei Prüfungsfächern entsprechend der Arbeitszeit bei schriftlicher Abiturprüfung

Wertung:

Die Kursarbeit gilt als ⅓ der Gesamtnote des Kurshalbjahres.
Kursarbeit : andere Leistungsnachweise = 1 : 2

Bei Absprache eines individuellen Nachtermins mit einem Kursschüler bezüglich einer Kursarbeit ist zwingend darauf zu achten, dass KA nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden dürfen!
(Grundlage: gültige ThürSchulO § 58 Absatz 2)

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