Änderungen im Schuljahresplan
Nachfolgende Termine im Schuljahresarbeitsplan werden abgesetzt:
• Betriebspraktikum JGS 9 (21.01.-03.02.2021)
• Tag der offenen Tür (30.01.2021)
• Projekttage JGS 7 „Soziale Netzwerke und Cybermobbing“ JGS 7 (01./02.02.2021)
• Projekttag JGS 8 „Suchtprävention“ (04.02.2021)
• Tag der Gesellschaftswissenschaften (04.02.2021)
Hygieneplan (Stand 31.08.2020)
Den vollständigen Hygieneplan (dieser Plan inkl. der aufgeführten Grundlagen) finden Sie hier
Grundlagen: https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/
Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO)
Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita-und Schuljahr 2020/21; Stand 27.07.2020
Anlage 2 Schule, zum Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita-und Schuljahr 2020/21
Handreichung des TMBJS - Schule-Hygiene-Corona
Am 31.08.2020 startet das Schuljahr 2020/21 im Regelbetrieb mit vorbeugendem Infektionsschutz – Stufe 1 (GRÜN).
In der 35. KW wurden alle Elternhäuser durch den Klassenleiter/Stammkursleiter telefonisch kontaktiert und auf die oben benannten Grundlagen hingewiesen. Speziell wurde auf die Regelungen bzgl. Aufenthalt in Risikogebieten, Kontakt zu an Coronavirus Erkrankten sowie Symptomträgern hingewiesen.
Alle nachfolgenden Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und stellen Ergänzungen/Anpassungen der oben benannten Grundlagen, die einzuhalten sind, an die Gegebenheiten vor Ort dar. Mit diesen Regelungen werden zur Vermeidung von Infektionen teilweise die Regelungen der Hausordnung außer Kraft gesetzt.
Alle Sorgeberechtigten sollten die Regelungen mit ihren Kindern besprechen.
Eine aktenkundige Belehrung erfolgt am ersten Unterrichtstag.
Eine Veröffentlichung erfolgt auf der Website des Staatlichen Gymnasiums Bergschule.
- Die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist im Schulhaus generell zu tragen, außer im Unterrichtsraum, da sich der Schüler hier in einer festen Gruppe befindet.
- Das Aufsuchen anderer Klassen, auch in den Pausen, ist nicht gestattet.
- In den Fluren und Treppenhäusern gilt das Rechtsgebot beim Laufen. Trotz MNB soll insbesondere zum Schutz von Personen mit erhöhtem Risiko ein entsprechender Abstand zum Vordermann eingehalten werden. An Engstellen, wie den Feuerschutztüren, ist das Reißverschlussverfahren zu nutzen.
- Schüler mir erhöhtem Risiko sollen nach Möglichkeit in der letzten Reihe allein auf der Schulbank am Fenster sitzen. Somit können sie individuell zusätzlich lüften und sind den Aerosolen der hinter ihnen sitzenden Schüler nicht ausgesetzt. Die Personensorgeberechtigten können einen begründeten Antrag mit ärztlichem Attest an die Schulleitung stellen.
- Solange es die Witterung zulässt, werden alle Fenster im Unterrichtsraum geöffnet.
Beim Lüften werden alle unteren Flügel sowie die oberen Kippfenster geöffnet; Ausnahme defekte Fenster. Für jeweils mindestens 5 Minuten wird am Beginn der Unterrichtsstunde sowie nach 30 Minuten eine wiederholte Belüftung durchgeführt. Der jeweilige Fachlehrer dokumentiert dies im Belüftungsplan des Unterrichtsraumes. Da die unteren Fenster im geöffneten Zustand eine Gefährdung darstellen, gilt es entsprechende Gegenmaßnahmen festzusetzen.
Nach § 48 ThürSchulO sind die Schüler 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu beaufsichtigen. Der Zutritt zum Schulgelände ist also jeweils 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn möglich. Anträge für Härtefallregelungen, wenn eine unzumutbare Zeitdifferenz zwischen der Ankunft der öffentlichen Verkehrsmittel bei einer Entfernung von über 3 km zur Schule und dem Betreten des Gebäudes entsteht, werden am ersten Schultag auf Nachfrage ausgegeben.
Am Ende des Unterrichtstages verlassen die Schüler das Schulgelände zügig.
Die Fachlehrer sind 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn der ersten Unterrichtstunde im Unterrichtsraum, öffnen alle Fenster und die Türen zu den Fluren und verbleiben im Raum bis zum Unterrichtsbeginn.
Die Schüler begeben sich auf direktem Weg in ihren Unterrichtsraum.
Vor dem Raumwechsel schließt der Fachlehrer alle Fenster. Schüler und Fachlehrer begeben sich bei Raumwechsel in den Pausen auf dem direkten Weg zum nächsten Unterrichtsraum.
Diese Regelungen gelten nicht für die Hofpausen.
In den Hofpausen gehen alle Schüler auf den Hof. Die Fenster bleiben geöffnet. Die Schüler stellen ihre Taschen beim Rausgehen im Unterrichtsraum ab und holen diese nach der Hofpause in diesem Raum ab. Der entsprechende Fachlehrer befindet sich mit dem Vorklingeln im Raum. Sollte der Fachlehrer zur Hofaufsicht sein, übernimmt der Fachlehrer des Nachbarraumes. Die Fachlehrer sind zur Absprache verpflichtet.
- Auf dem Schulhof gelten entsprechende Bereiche für die jeweiligen Jahrgangsstufen, um in Stufe 2 nach Möglichkeit weiterhin für viele Präsenzunterricht zu ermöglichen. Der Aufenthalt im zugewiesenen Bereich ist ohne MNB gestattet.
JGS 5/6 Bereich der Tischtennisplatten
JGS 7 Betonplatte der abgebrannten Aula sowie der Grünstreifen Richtung Schotterplatz
JGS 8 Schotterplatz am Eingang C
JGS 9 Grünfläche mit Bänken – „Hang“, um den Bereich der Tischtennisplatte
JGS 10 Plattenhof Haupteingang; Hof II
JGS 11/12 Grünfläche hinter der Schule an der Turnhalle; abgetrennt durch Fußweg von der großen Rasenfläche
- In der zweiten Hofpause ist die Mittagessenversorgung geplant. Das Tragen der MNB ist zwingend notwendig und diese darf nur am Tisch bei der Esseneinnahme abgelegt werden. Das Betreten des Bereiches ist nur Essenteilnehmern gestattet. Jeder JGS werden entsprechende Tische zugeordnet.
- Da die räumliche Gestaltung der Toiletten auch in den Pausen nur eine Einzelbenutzung ermöglichen würde und dies sich zeitlich kompliziert gestaltet, erfolgt eine Zuordnung für feste Gruppen in den Pausen.
JGS 5/6 1. Etage
JGS 7 2. Etage
JGS 8 3. Etage
JGS 9 4. Etage vor den Kunsträumen
JGS 10 4. Etage hinter der Aula
JGS 11/12 Parterre
- Außerunterrichtliche Angebote dürfen nicht jahrgangsgemischt angeboten werden
- Die Raumkapazität lässt bei Klassen- und Kurselternversammlungen die Teilnahme von nur einem Sorgeberechtigten zu. Weiterführende Modalitäten, insbesondere um das Informationsrecht aller Sorgeberechtigten zu gewähren, sind auf der Einladung aufgeführt.
Birgit Rosner
Schulleiterin